
- Bei einem dynamischen Tarif ändert sich der Strompreis mit dem Börsenpreis.
- Seit 1. Januar 2025 müssen alle Stromlieferanten einen dynamischen Tarif anbieten, für Kunden mit intelligentem Messsystem (§ 41a EnWG).
- Er lohnt sich vor allem, wenn Sie Verbrauch verschieben können, etwa beim Laden des E-Autos oder mit einer Wärmepumpe.
- Lieferanten müssen vorher über Vorteile, Nachteile und Risiken informieren.
So funktioniert der Tarif
Beim dynamischen Tarif zahlen Sie keinen festen Arbeitspreis, sondern einen Preis, der den Schwankungen am Strommarkt folgt. Er kann deshalb zu manchen Stunden deutlich niedriger und zu anderen deutlich höher sein. Dazu kommen Netzentgelte, Steuern und Abgaben.
Wer ihn bekommen kann
Nach § 41a Abs. 2 EnWG müssen seit dem 1. Januar 2025 alle Stromlieferanten einen Vertrag mit dynamischem Tarif anbieten. Die Pflicht gilt gegenüber Kunden, die ein intelligentes Messsystem haben. Pflicht ist ein solches Messsystem unter anderem bei mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch, bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und bei Solaranlagen über 7 kW. Seit 2025 können Sie den Einbau auch freiwillig beim Messstellenbetreiber verlangen.
Für wen er sich lohnt
Am meisten profitiert, wer große Verbräuche in günstige Stunden legen kann: das E-Auto nachts oder mittags laden, die Wärmepumpe oder einen Batteriespeicher passend steuern. Wer seinen Verbrauch kaum verschieben kann, trägt das Preisrisiko, ohne viel davon zu haben.
Die Risiken
Steigen die Börsenpreise stark, steigt auch Ihre Rechnung. Deshalb verpflichtet § 41a Abs. 6 und 7 EnWG die Lieferanten, vor Vertragsschluss über Kosten, Vorteile, Nachteile und Risiken zu informieren und eine kurze, verständliche Zusammenfassung zu geben. Wir prüfen mit Ihnen, ob ein dynamischer oder ein fester Tarif besser zu Ihrem Verbrauch passt.
Checkliste
- Intelligentes Messsystem vorhanden?
- Verbrauch verschiebbar? E-Auto, Wärmepumpe, Speicher
- Zusammenfassung des Lieferanten lesen
- Preisrisiko gegen festen Tarif abwägen
- Kündigungsfristen prüfen
Häufige Fragen
Brauche ich dafür einen neuen Zähler?+
Ja, ein intelligentes Messsystem. Ist keins verbaut, können Sie den Einbau beim Messstellenbetreiber verlangen.
Ist ein dynamischer Tarif immer günstiger?+
Nein. Er kann günstiger sein, wenn Sie Verbrauch in billige Stunden legen. Bei hohen Börsenpreisen kann er teurer werden als ein fester Tarif.
Kann ich zurück in einen festen Tarif?+
Das hängt vom Vertrag ab. Achten Sie auf Laufzeit und Kündigungsfrist.
Quellen
- § 41a EnWG: Lastvariable, tageszeitabhängige oder dynamische und sonstige Stromtarife
- Bundesnetzagentur: Intelligente Messsysteme
Stand 6. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die verlinkten Quellen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

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