
- Grundversorger ist, wer in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Er muss jeden Haushalt zu seinen allgemeinen Preisen beliefern.
- 2024 waren laut Monitoringbericht noch rund 22 Prozent der Strom- und rund 16 Prozent der Gaskunden in der Grundversorgung.
- Die Grundversorgung kann jederzeit mit zwei Wochen Frist gekündigt werden.
- Sie ist sicher, aber selten der günstigste Weg. Ein Vergleich lohnt sich.
Was Grundversorgung bedeutet
Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet in jedem Netzgebiet einen Versorger zur Grundversorgung von Haushaltskunden (§ 36 EnWG). Das ist der Lieferant, der dort die meisten Haushalte beliefert, oft die örtlichen Stadtwerke. Wer einzieht und keinen eigenen Vertrag abschließt, wird automatisch von ihm beliefert. Die Bedingungen regeln die Strom- und Gasgrundversorgungsverordnungen.
Vorteile, und warum trotzdem viele wechseln
Der große Vorteil ist die Flexibilität: Sie können jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen. Verträge außerhalb der Grundversorgung sind häufig günstiger. Ob das für Sie gilt, zeigt der Vergleich mit Ihrem Verbrauch. Der Trend ist deutlich: Laut Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt sank der Anteil der Kunden in der Grundversorgung beim Strom auf rund 22 Prozent, beim Gas auf rund 16 Prozent. 2024 wechselten rund 7,1 Millionen Stromkunden ihren Anbieter.
Woran Sie erkennen, ob Sie in der Grundversorgung sind
Auf der Rechnung steht meist ein Tarifname wie „Grundversorgung“ oder „Allgemeiner Tarif“. Wenn Sie nach einem Umzug nie aktiv einen Vertrag abgeschlossen haben, sind Sie sehr wahrscheinlich in der Grundversorgung.
So vergleichen Sie richtig
Vergleichen Sie Jahreskosten mit Ihrem echten Verbrauch, Grundpreis und Arbeitspreis zusammen. Achten Sie bei neuen Tarifen auf Erstlaufzeit, Preisgarantie (was ist ausgenommen?) und darauf, ob ein Bonus nur im ersten Jahr gilt.
Checkliste
- Tarifname auf der Rechnung prüfen
- Jahresverbrauch aus der Abrechnung nehmen
- Jahreskosten vergleichen, nicht nur den Arbeitspreis
- Bonus und Preisgarantie genau lesen
Häufige Fragen
Ist die Grundversorgung schlecht?+
Nein. Sie ist zuverlässig und flexibel kündbar. Sie ist nur häufig nicht der günstigste Tarif.
Kann mir die Grundversorgung gekündigt werden?+
Der Grundversorger darf nur in engen Ausnahmen kündigen. Und auch dann ist die Versorgung über die Ersatzversorgung gesichert.
Quellen
- Bundeskartellamt/Bundesnetzagentur: Monitoringbericht 2025, Pressemitteilung vom 26.11.2025
- § 36 EnWG: Grundversorgungspflicht
- § 20 StromGVV: Kündigung
- Bundesnetzagentur: Kündigung
Stand 1. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die verlinkten Quellen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

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