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Ratgeber · Strom & Gas

Umzug: Strom und Gas richtig kündigen und anmelden

Wie das Sonderkündigungsrecht beim Umzug funktioniert, wann es nicht greift, warum der Zählerstand so wichtig ist und was Sie für die neue Wohnung klären sollten.

Von Niklas Scherhaufer & Ivan BeregovojStand: 3 Min. Lesezeit

Dieser Artikel ist nur auf Deutsch verfügbar.

Kurz gesagt
  • Beim Umzug dürfen Haushaltskunden ihren Strom- oder Gasvertrag mit sechs Wochen Frist kündigen (§ 41b Abs. 5 EnWG).
  • Bietet der Anbieter innerhalb von zwei Wochen an, Sie am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, entfällt das Sonderkündigungsrecht.
  • Zählerstände beim Auszug und Einzug mit Datum notieren und fotografieren.
  • Wer am neuen Ort keinen Vertrag abschließt, landet in der Grundversorgung. Ein Vergleich lohnt sich.

Das Sonderkündigungsrecht beim Umzug

Ziehen Sie um, dürfen Sie Ihren bisherigen Strom- oder Gasvertrag außerordentlich kündigen, mit einer Frist von sechs Wochen (§ 41b Abs. 5 EnWG). Die Kündigung kann zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt wirken. Geben Sie darin Ihre neue Anschrift oder die Kennung der künftigen Entnahmestelle an.

Wenn der Anbieter mitziehen will

Das Sonderkündigungsrecht entfällt, wenn Ihr Anbieter Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung schriftlich anbietet, Sie an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, und die Belieferung dort möglich ist. So beschreibt es die Bundesnetzagentur.

Das muss kein Nachteil sein, wenn der Tarif günstig ist. Ist er es nicht, ist der Umzug ein guter Anlass, den Vertrag am neuen Ort neu zu vergleichen.

Der Zählerstand: Ihr wichtigster Beleg

Lesen Sie am Tag des Auszugs und am Tag des Einzugs die Zählerstände ab, notieren Sie Zählernummer und Datum und machen Sie ein Foto. So vermeiden Sie Streit um Verbrauch, der nicht Ihrer war.

In der neuen Wohnung

Wer am neuen Ort Strom oder Gas nutzt, ohne einen Vertrag abgeschlossen zu haben, wird vom Grundversorger beliefert. Die Versorgung ist also gesichert. Die Grundversorgung ist aber selten der günstigste Tarif, lässt sich dafür jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen.

Checkliste

  • Kündigung mindestens sechs Wochen vor dem Auszug
  • Neue Anschrift in der Kündigung angegeben
  • Zählerstände mit Datum und Foto festgehalten
  • Vertrag für die neue Wohnung geklärt
  • Schlussrechnung geprüft

Häufige Fragen

Muss ich beim Umzug kündigen?

Nein. Liefert Ihr Anbieter auch an die neue Adresse, können Sie den Vertrag mitnehmen. Das Sonderkündigungsrecht ist eine Möglichkeit, keine Pflicht.

Was passiert, wenn ich zu spät kündige?

Die Frist beträgt sechs Wochen. Kündigen Sie später, endet der Vertrag entsprechend später. Für die Zeit dazwischen zählt der Verbrauch an der alten Adresse, deshalb ist der Zählerstand beim Auszug so wichtig.

Quellen

  1. § 41b EnWG: Energielieferverträge mit Haushaltskunden
  2. Bundesnetzagentur: Kündigung

Stand 1. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die verlinkten Quellen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.